
Inventarversicherung
Juli 15, 2022GEWERBE VERSICHERUNGEN
Die wichtigsten
Fakten über
Gebäudeversicherung
WANN IST EINE GEBÄUDEVERSICHERUNG SINNVOLL?
Eine Gebäudeversicherung ist für Sie als Unternehmer sinnvoll, um Ihr Unternehmensgebäude zu schützen. Die gewerbliche Gebäudeversicherung tritt ein bei Beschädigung oder vollständiger Zerstörung Ihres Objekts. In der Grunddeckung bietet sie Schutz gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Naturgefahren (zum Beispiel Sturm und Hagel).
In der Gebäudeversicherung sind die Bestandteile des Gebäudes sowie das fest im Gebäude installierte Inventar versichert.
Was ist eine Gebäudeversicherung?
Gewerbeimmobilien sind zentral für Ihren Erfolg und Ihre berufliche Existenz. Ob es sich um eine Lagerhalle, eine Arztpraxis, ein Geschäft, ein Lokal, eine Werkstatt oder ein Bürogebäude handelt – wenn eine gewerbliche Einrichtung beschädigt wird, hat das oft Folgen, die nicht nur kostspielig sind, sondern im schlimmsten Fall den gesamten Betrieb gefährden. Wenn die Versicherung nicht ausreicht, müssen Sie als Eigentümer die vollen Kosten tragen. Die gewerbliche Gebäudeversicherung schützt Sie vor Kosten, die durch Schäden am Gebäude des versicherten Betriebes entstehen. Daher stellt es einen notwendigen Schutz für jeden Eigentümer dar.
Wer braucht eine gewerbliche Gebäudeversicherung?
Die Gewerbegebäudeversicherung – auch Gewerbegebäudeversicherung oder Betriebsgebäudeversicherung genannt – empfiehlt sich für alle Kaufleute, die Eigentümer ihrer Geschäftsräume sind. Denn Schäden am Firmengebäude sind oft sehr teuer. Darüber hinaus können solche Schäden auch schwerwiegende Folgen haben, beispielsweise die vorübergehende Schließung des Unternehmens zur Behebung des Schadens. Um sich finanziell nicht selbst zu zerstören, muss jeder Bauherr ordentlich abgesichert werden. Um die Existenz Ihres Unternehmens nicht durch fehlende Deckung zu gefährden, gehört die Gebäudeversicherung daher in das Versicherungsportfolio eines jeden Eigentümers. Die gewerbliche Gebäudeversicherung deckt jedoch nur Gebäude ab, die gewerblich genutzt werden. Hier wird unterschieden zwischen:
• reine Gewerbeimmobilie
• Gebäude für private und gewerbliche Nutzung
• Reine gewerbliche Gebäudeversicherung
Ausschließlich gewerblich genutzte Gebäude müssen in der gewerblichen Bauversicherung versichert sein. Bei einem rein gewerblich genutzten Gebäude steht die gesamte Grundstücksfläche für die gewerbliche Tätigkeit zur Verfügung, sei es Büro, Lager, Gewerbefläche oder medizinische Einrichtung und Werkstatt.
Teilversicherung gewerblicher Wohngebäude
Eine gewerbliche Gebäudeversicherung empfiehlt sich auch bei Objekten, die zu mindestens 50 % gewerblich genutzt werden. Im Gegensatz zu rein gewerblich genutzten Gebäuden wird das Grundstück hier teilweise auch privat genutzt, beispielsweise als Wohnhaus. Hinweis: Wenn Sie nicht mindestens 50 % der Fläche gewerblich nutzen, müssen Sie eine private statt einer gewerblichen Sachversicherung abschließen.
Welche Schäden sind bei gewerblichen Gebäuden versichert?
Das Firmengebäude und alle vom Eigentümer durchgeführten Arbeiten sind hierbei abgedeckt. Das können zum Beispiel Gegensprech-, Heizungs- oder Sanitäranlagen sein. Grundsätzlich müssen Schäden durch folgende Gefahren verursacht werden: Feuer, (Leitungs-)Wasser, Hagel oder Sturm. Darüber hinaus bieten Versicherungsgesellschaften Zusatzversicherungen zur gewerblichen Sachversicherung an, etwa Schäden durch Naturkatastrophen. Dazu können Erdbeben, Lawinen, Schneedruck oder Erdrutsche gehören.
Welche Schäden sind von der gewerblichen Gebäudeversicherung nicht abgedeckt?
Die gewerbliche Gebäudeversicherung deckt keine Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen wie Tischen, Stühlen oder technischen Geräten. Um sich davor zu schützen, benötigen Sie eine Inhaltsversicherung und – bei vielen technischen Geräten kann eine Elektronikversicherung von Vorteil sein. Ist ein Firmengebäude mit großen Außen- und Innenglasflächen ausgestattet, ist in der Regel eine zusätzliche Verglasungsversicherung erforderlich. Im Rahmen der Gebäudeversicherung Stufe 3 sind nur Schäden an Fenstern durch gedeckte Gefahren (Feuer, Wasser und Sturm/Hagel) gedeckt. Zusätzliche Schäden am Glas müssen durch eine Zusatzversicherung abgedeckt werden.
Wie wird die Prämie für die gewerbliche Bauversicherung berechnet?
Zur Berechnung einer gewerblichen Gebäudeversicherungsprämie werden der Wert des Firmengebäudes, versicherte Gefahren und die geografische Position berücksichtigt.
Zur Ermittlung der Versicherungssumme ermittelt man den Wert des Gebäudes. Außerdem werden die abgedeckten Risiken berechnet. Je mehr Risiken abgedeckt sind, desto höher ist die Prämie für die Betriebsgebäudeversicherung. Auch die geografische Lage spielt eine Rolle. Befindet sich beispielsweise ein Geschäftsgebäude in der Nähe eines Hangs, besteht ein höheres Risiko für Erdrutschschäden als bei einem Stadtgebäude. Entsprechend steigen auch die Beiträge. Auch die Vertragsdauer wirkt sich auf die Prämienhöhe aus. Lange Laufzeiten versprechen oft niedrigere Prämien.
Selbstbeteiligung
Der Selbstbehalt ist der Teil des Schadens, den der Unternehmer im Schadensfall selbst zu tragen hat. Durch hohe Selbstbehalte reduzieren sich Prämien.
Die eingegangenen Risiken liegen bei jedem Einzelnen, wie dem Unternehmen und dem versicherten Gebäude. Aus diesem Grund deckt eine gewerbliche Gebäudeversicherung in der Regel nur die zugrunde liegenden Risiken ab. Einschließlich:
• Feuer
• Leitungswasser
• Hagel
• Sturm
Mit Zusatzleistungen können Sie diesen Schutz bei den meisten Versicherungsunternehmen beliebig erweitern.
Bauversicherung mit Grundversicherung
Die Erstversicherung wird in der Regel zusätzlich zur Gebäudeversicherung abgeschlossen. Um jedoch gegen Elementarschäden versichert zu sein, ist neben der Bauversicherung eine Elementarschadenversicherung erforderlich. Daher ist es nicht notwendig, eine separate Versicherung zum Schutz vor Elementarschäden abzuschließen. Dieser Zuschlag umfasst beispielsweise Gebäudeschäden durch Elementarereignisse.
Elementarkräfte sind zum Beispiel:
• Flut
• Schlammlawine
• Erdbeben
• Schneedruck
• Lawine
• Rückspülung durch Starkregen oder Überschwemmung
Im Schadensfall hat der Versicherer die Kosten für Reparatur, Entwässerung und Abwasserentsorgung, gegebenenfalls einen Abriss, Wiederaufbau eines gleichwertigen Gebäudes zu tragen. Der effektive Tarif der Gebäudeversicherung mit zusätzlicher Grunddeckung deckt auch Mietausfälle ab, wenn ein Teil des Gebäudes abgerissen wurde und durch den Schaden für den Mieter vorübergehend nicht nutzbar ist.



