Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für Sie sinnvoll, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Tätigkeiten ausüben, die bei Kunden zu Schäden führen können. Verursacher können nicht nur Sie selbst, sondern auch Ihre Mitarbeiter sein. Je größer der Schaden ausfallen kann, umso sinnvoller ist für Sie die Absicherung.
Wo immer Menschen in einem Betrieb zusammenarbeiten, können Fehler unterlaufen, die unter Umständen unbeteiligten Dritten schaden können, beispielsweise Kunden oder Geschäftspartnern der Firma. In diesem Fall müsste das Unternehmen für die entstandenen Schäden haften. Auf das Unternehmen können hohe Schadensersatzforderungen zu kommen. Oft sind diese nur schwer zu verkraften und können vor allem kleinere Unternehmen in den Ruin treiben. In diesem Fall sichert eine Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) das Unternehmen und seine Mitarbeiter gegen solche Schadenersatzansprüche ab. Ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche werden abgewehrt.
Eine Betriebshaftpflicht übernimmt die Kosten von Schäden, die Dritten durch die Tätigkeit des Betriebes entstehen. Dabei kann es sich um Schäden handeln, die von Mitarbeitern verursacht werden, um Mängel an den Erzeugnissen, die bei den Kunden zu Folgeschäden führen oder um Schäden, die der Umwelt durch den Betrieb zugefügt werden. Die Kosten solcher Schäden können sehr hoch sein und sogar die Existenz des Unternehmens gefährden. Um sich vor solchen Schäden zu bewahren, sollte ein Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) oder Geschäftshaftpflichtversicherung abschließen. Diese Versicherung deckt alle Haftpflichtrisiken ab, die durch betriebliche Tätigkeiten entstehen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist ähnlich wie eine Haftpflichtversicherung aufgebaut. Sie deckt auch Schäden ab, die einem Dritten durch betriebliche Tätigkeiten entstanden sind. Wenn also ein Kunde zu einer Besprechung ins Büro kommt und dort etwas beschädigt, greift die Versicherung.
Obwohl schon in dem Namen das Wort Pflicht enthalten ist, müssen nicht alle Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Sie ist jedoch für jedes Unternehmen sinnvoll, denn sie sichert die Unternehmen ab, falls Haftpflichtschäden entstehen. Für die folgenden Berufsgruppen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung Pflicht:
• Statiker / Ingenieur • Jäger • Schausteller • Entsorgungsfachbetriebe • Flugplatzbetreiber • Bewachungsschutz • Betreiber einer SchießanlageAlle Unternehmensformen und -größen können von einer Betriebshaftpflichtversicherung profitieren. Vor allem bei kleinen Unternehmen können Forderungen im Falle eines Schadens den finanziellen Rahmen des Unternehmens schnell überschreiten. Auch Freiberufler und Selbstständige können von derlei Schadensersatzforderungen betroffen sind. Da die Betriebshaftpflichtversicherung in solchen Fällen den notwendigen Schutz bietet, ist sie für alle Unternehmen und Gewerbe sinnvoll, wie u. a. für:
• Bürobetriebe • Einzelhandel • Onlinehandel • Handwerk und Baugewerbe • Gesundheitswesen • Medienbetriebe • IT-Dienstleister • Gastronomie • Hotelwesen
Kann ihr Unternehmen Kunden einen wirtschaftlichen Schaden zufügen?
Können Fehler Ihrer Mitarbeiter, Auswirkungen auf die unternehmerischen Tätigkeiten Ihrer Kunden haben?
Können Ihre Produkte oder Ihre Arbeit Umweltschäden verursachen?
Können trotz Qualitätsmanagement gravierende Fehler entstehen?
Wenn Sie nur eine dieser Frage mit „ja“ beantworten müssen, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für Ihr Unternehmen sinnvoll.
Die BHV deckt alle Tätigkeiten des versicherten Unternehmens ab. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie in der Betriebsstätte selbst, beim Kunden oder sonst wo stattfinden. Die BHV übernimmt die Kosten für Ansprüche Dritter, wenn der Betrieb oder seine Mitarbeiter während ihrer Arbeit Personen verletzen oder Sachschäden verursachen.
Es ist also nicht nur der Versicherungsnehmer, also das Unternehmen, versichert, sondern alle weiteren Personen, die im Auftrag des Unternehmens arbeiten. Es gibt auch einen Versicherungsschutz, der fremde Mitarbeiter, wie beispielsweise Subunternehmen, einschließt. Die folgenden Personengruppen sind mitversichert:
• Angestellte
• Aushilfskräfte und Minijobber
• Werksstudenten
• Praktikanten
• Reinigungskräfte (je nach Art des Versicherungsschutzes)
• Subunternehmen (je nach Art des Versicherungsschutzes)
Dabei ist zu bedenken, dass die Haftpflicht nur Schäden abdeckt, die Dritten entstehen. Wenn der Unternehmer selbst oder einer seiner Mitarbeiter bei der Ausübung seiner Arbeit geschädigt wird, ist die Betriebshaftpflicht dafür nicht zuständig. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Haftung für von Ihrem Unternehmen verursachten
• Sachschäden
• Personenschäden und
• mitversicherten Vermögensschäden,
die Dritten durch Ihr Unternehmen entstehen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckte keine sogenannten Erfüllungsschäden ab. Das sind Schäden, die entstehen, wenn das Unternehmen seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Wenn zum Beispiel an einem Haus eine bestimmte Leistung vom Bauunternehmer nicht erbracht wird, ist das kein Fall für die Betriebshaftpflichtversicherung. Für die Erfüllung von Verträgen und für etwaige daraus resultierende Wiedergutmachungen oder Ersatz muss das Unternehmen selbst zahlen.
Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließt, hat laut Gesetz immer ein Recht auf bestimmte Mindestdeckungen im Schadensfall. Jede Versicherung muss diese Voraussetzungen der Leistungen einer Betriebshaftpflicht erfüllen und mindestens folgende Deckungen anbieten:
• Personenschaden: 2 Millionen Euro
• Sachschaden: 1 Million Euro
• Vermögensschaden: 100 000 Euro
Das sind ausschließlich die vorgeschriebenen Mindestsummen. Beim Abschluss einer solchen Versicherung können höhere Summen für die Betriebshaftpflicht ausgehandelt werden.
Die Leistungen einer BHV sind also grundlegend gesetzlich festgelegt. Zusatzleistungen können sich jedoch je nach Anbieter stark unterscheiden.
Als Basis-Leistung sind immer folgende Schäden versichert:
1. Personenschaden: Ein Personenschaden hat den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung eines Menschen zur Folge. Von der Versicherung werden beispielsweise Schmerzensgeld, Verdienstausfall, lebenslange Rente, Arzt-, Krankenhaus- oder Rehabilitations-Kosten abgedeckt.
2. Sachschaden: Ein Sachschaden ist die Substanz-Schädigung oder Vernichtung von Sachen.
3. Vermögensschaden: Ein Vermögensschaden ist meist die Folge eines Sachschadens oder Personenschadens. Ein Beispiel wäre ein Sturz über ein nicht markiertes Kabel. Dabei würde ein Personenschaden entstehen und da der Betroffene mehrere Tage nicht arbeiten könnte, auch ein Vermögensschaden durch fehlende Einnahmen. Dieser Schaden würde von der BHV abgedeckt werden.
Schutz vor Schadens-Ansprüchen: Die Versicherung prüft Forderungen gegen das Unternehmen und übernimmt die möglichen gerichtlichen Kosten.
Umwelthaftpflicht-Abdeckung: Wenn beispielsweise giftige Gase austreten und umliegende Betriebe evakuiert werden müssten, übernimmt die BHV die entstehenden Kosten.
Produkthaftung: Fehlerhafte Produkte sind durch die BHV abgedeckt.
Haftung wegen Diskriminierung: Die BHV übernimmt Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichstellungs-Gesetz (AGG).
Die Kosten für die Betriebshaftpflichtversicherung sind abhängig von den folgenden Kriterien:
• Art des Betriebes
• Art der gewerblichen Tätigkeit
• Jahresumsatz
• Größe des Betriebes
• Anzahl der Mitarbeiter
• Höhe der Deckungssumme
• gewünschte Zusatzleistungen
• Höhe der Selbstbeteiligung
Daher kann keine verbindliche Summe für den Versicherungsschutz genannt werden. Sie sollten sich immer individuell beraten lassen und die Kosten der unterschiedlichen Versicherungsanbieter vergleichen.
Obwohl die Betriebshaftpflichtversicherung für die meisten Betriebe freiwillig ist, kann sie diesen eine Reihe von Vorteilen bieten: Sie kann das Unternehmen vor finanziellem Ruin schützen, denn Unternehmen haften grundsätzlich mit ihrem gesamten Vermögen. Manche Schadensersatzforderungen können durchaus den finanziellen Rahmen eines Unternehmens überschreiten. Sie schützt Selbstständige und Freiberufler vor dem privaten Ruin, da diese im Falle eines Schadens von der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Weitere Niederlassungen und Filialen des Unternehmens sind mitversichert. Die meisten Versicherungsanbieter decken auch Bereiche wie Umwelt und Diskriminierung mit ab und ersparen den Betrieben zusätzliche Versicherungen. Bei vielen Versicherungsanbietern kann die Betriebshaftpflichtversicherung mit anderen Versicherungen kombiniert werden, wodurch Kosten eingespart werden können.
Arbeitsunfälle werden von der BHV nicht abgedeckt. Es wird eine separate Unfallversicherung benötigt. Subunternehmer müssen bei der BHV für eine eigene Absicherung sorgen. Viele Versicherungsanbieter versuchen unnötige Zusatzleistungen mitzuversichern, um die Kosten der BHV in die Höhe zu treiben.
Jeder Unternehmer muss sich entscheiden, ob sich für ihn eine Betriebshaftpflichtversicherung lohnt. Er sollte jedoch immer bedenken, dass eine solche Versicherung für ein Unternehme durchaus sinnvoll sind, da viele Risiken von Schäden für Dritte, die durch die Tätigkeit des Betriebes entstehen können, durch diese Versicherung abgedeckt sind. Vor allem Personenschäden können schnell Summen in Millionenhöhe erfordern, die einen kleinen Betrieb an den Rand oder in den Ruin treiben können.
Beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung sollten Sie als Unternehmer auf jeden Fall auf die angebotenen Leistungen achten und verschiedene Anbieter und deren Leistungen miteinander vergleichen.